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Klassizistisches Wohnhaus mit auffälliger Fassadengestaltung. Traufseitig zur Straße liegend, zeigt das dreigeschossige, mit einem Sockel und einer rechtsseitigen Durchfahrt versehene Gebäude einen ansonsten symmetrischen Fassadenaufbau. Einzige Gliederungs- und zugleich Schmuckelemente sind die hochrechteckigen, im niedrigen Obergeschoss zweiteiligen bzw. dreiteiligen Fenstergruppen, die mit konsolgestützten Sohlbänken, gezahnten Gesimsabschlüssen, hängenden Zierelementen und volutenartig ausgeformten Schmuckbrettern ausgestattet sind. Hervorzuheben sind außerdem das mittige Türenpaar, das heute verglast ist, mit rautenförmig gesprossten Oberlichtern. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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