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Beidseitig in die Bauzeile eingebundenes klassizistisches Wohnhaus. Das dreigeschossige Gebäude, dessen konstruktives, symmetrisch aufgebautes Fachwerk freiliegt, zeigt in den beiden Obergeschossen je sechs gleichmäßig gereihte Fenster, die mit profilierten Sohlbänken, im Hauptgeschoss auch mit ornamental verzierten Gesimsen, versehen sind. Sein sekundär verändertes Untergeschoss ist links der tiefgelegenen Eingangstür, anstelle eines ursprünglichen Fensters, mit einer Einfahrt ausgestattet und rechts unterkellert. Als wichtiger Teil der östlichen Bebauung der Heinrich-Neeb-Straße ist das Haus, das früher eine Gaststätte mit Brauereiausschank ("Zum Goldenen Engel") beherbergte, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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