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Dreigeschossiges, voluminöses Gebäude an der Ecke Hintergasse. Das im Erdgeschoss veränderte Haus wahrt an der Hauptfassade seine klassizistische Gliederung. In fünf Achsen sind hier in den beiden Obergeschossen gleichmäßig gereihte Fenster angeordnet. Diese haben im ersten Obergeschoss mehrfach profilierte, waagerechte Gesimsbekrönungen, im zweiten konsolgestützte Sohlbänke mit Schmuckbrettern. An der seitlichen Fassade ist ein Überstand des Obergeschosses zu bemerken, ein deutlicher Hinweis, dass es sich um eine verputzte Fachwerkkonstruktion handelt. Das Gebäude, dessen seitlich abgewalmtes Dach weit vorkragt, ist als wichtiger Überleitungsbau aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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