Heinrich-Neeb-Straße 12
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Heinrich-Neeb-Straße 12
Ehemaliges Gasthaus ''Zum Storchen''
Flur: 1
Flurstück: 223/1, 223/2

Das traufseitig zur Straße liegende, dreigeschossige, mit einem hohen Halbwalmdach ausgestattete Fachwerkgebäude wahrt mit Ausnahme des Erdgeschosses, das durch Ladeneinbauten verändert wurde, sein ursprüngliches Fachwerkgefüge. Hauptmerkmale sind die plastisch ausgearbeiteten, profilierten und mit Füllhölzern bestückten Quergebälke, die Brustriegel in beiden Geschossen und die „Mannfiguren". Letztere, mit Halsriegeln und Gegenstreben versehen, finden sich an den Ecken und im Zentrum über der Einfahrt. Bemerkenswert sind außerdem symmetrisch angebrachte Kurzstreben im Brüstungsbereich, von denen jeweils zwei eine geschweifte Form haben, sowie die in der Schwelle zum 1. Obergeschoss angebrachte Inschrift, die folgenden Text aufweist: „DIESES HAUS HAT ERBAUT HERMANN PHILIPPS HUTZEL UND SEINE HAUSFRAU ANNA KATHARINA DURCH GOTTES HILF UND MACHT AUS NOTH UND NICHT AUS PRACHT – DER ZIMMERMAN JOH. ADAM SPAHR ANNO 1725 DIGT MARTY". Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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