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Die rechteckige Hofanlage am ehemaligen Untertor, die im Südosten von den Resten der inneren Stadtmauer begrenzt wird, ist bereits in einer Urkunde von 1318 als Arnsburger Besitz erwähnt. Aus dieser Zeit stammt die straßenseitige Hofmauer aus Bruchstein mit spitzbogigem Einfahrtstor und rundbogiger Pforte, die sekundär zum eingeschossigen Laden umgebaut wurde. Ebenso das Untergeschoss des sich anschließenden Wohngebäudes mit verputztem Bruchsteinmauerwerk, Zwillingsfenstern und romanischer Kelleranlage. Dieser mit einem hohen Satteldach ausgestattete, traufseitig zur Straße liegende Bau, der im späten 17. oder beginnenden 18. Jahrhundert sein heutiges Fachwerkobergeschoss erhielt, ist als eines der ältesten, noch bestehenden Häuser Lichs aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen zusammen mit den genannten Mauerresten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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