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Großvolumiges zweigeschossiges Gebäude mit Teilwalmdach. Das im Erdgeschoss in der Zeit von 1913 bis 1956 als Kirche genutzte Gebäude dürfte in der Zeit der Wende zum 20. Jahrhundert entstanden sein. Es weist an seiner Giebelseite eine dreiachsige Fenstergliederung auf, wobei die Fenster des Erdgeschosses als flach eingetiefte, rundbogige Nischen mit jeweils einem bogig abschließenden Zwillingsfenster die sakrale Bedeutung des dahinter liegenden Raumes betonen. Die Fenster des Ober- und Dachgeschosses sind mit Klappläden versehen. Das für die Ortsgeschichte bedeutende Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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