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Die im Zuge der Heinrich-Neeb-Straße über die Wetter geführte Brücke, eine dreifach gewölbte, flachbogige Konstruktion, entstand wohl im 19. Jahrhundert anstelle einer spätmittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Brücke, die durch historische Ortsansichten des 16. und 17. Jahrhunderts belegt ist. Trotz nachhaltiger Veränderung in den letzten Jahren wie der Verbreiterung der Fahrbahn und dem Austausch des Geländers ist sie als markantes, städtebaulich wichtiges Brückenbauwerk mit stadtgeschichtlicher Bedeutung zusammen mit der anschließenden Ufermauer aus technischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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