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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts. Das vollkommen verputzte, über einem niedrigen Sockel errichtete Haus, dessen Eingang auf der relativ breiten Giebelseite angebracht ist, wahrt offensichtlich sein ursprüngliches Fachwerk. Hinweise hierfür ergeben sich aus den Proportionen, den starken Geschossüberständen an der Straßenseite und an der südwestlichen Traufseite sowie aus der Lage und Größe der Fenster. Als wichtiges straßenbildwirksames Gebäude ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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