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Das zweigeschossige, giebelständige, über einem Bruchsteinsockel errichtete Fachwerkwohnhaus ist im Giebelbereich verschiefert. Das noch im 17. Jahrhundert entstandene Gebäude zeigt im Obergeschoss ein klar gegliedertes Fachwerk mit profilierter Schwelle, gerundeten Füllhölzer, schrägen Streben mit Kopfhölzern und Halsriegeln sowie diagonalen Kurzstreben als Brüstungsschmuck. Bemerkenswert ist die Inschrift in der straßenseitigen Schwelle, die folgenden Wortlaut hat: „GOTT WOLL DISEN BAW ERHALTEN SAMBT DEN LEUSTEN JUNG UND ALTEN UND ALL UNGLICK VON IHNEN TREIBEN DA SIE FEST AN IHM VERBLEIBEN UND ZULETZT MIT ALEN FROMEN IN DEN HIMEL KOMEN". Einschließlich der zweiteiligen Fachwerkscheune, deren stark dimensionierte, geschwungene Streben an der Südwestwand einsehbar sind, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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