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Kleines, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts, das rechtsseitig sekundär um eine überbaute Toreinfahrt erweitert wurde. Das mit niedrigem Sockel und etwas außermittig angeordnetem Zwerchhaus ausgestattete Gebäude ist im Verhältnis zum Nachbargebäude Nr. 17 leicht in den Straßenraum vorgezogen. Es ist als Beispiel der Bau- und Lebensweise der einfachen städtischen Sozialschichten aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |