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Breit gelagertes, traufständiges Fachwerkwohnhaus von 1733 auf hohem Sockel mit linksseitiger Tordurchfahrt. Das hoch liegende Erdgeschoss wird von einem dreiteiligen Fensterband geprägt. Die über Erdgeschoss und Tordurchfahrt durchlaufende, profilierte Schwelle hat folgende Inschrift: "DIESEN BAU HABEN AUF RICHTE LASEN BEIDE EHELEUTH HIERONYMUS MÜLLER UND ANNA SABINA EINE GEBOHRNE MEINTZIN DURCH GOTTES HIELF UND MACHT AUS NOTH UND NICHT AUS PRACHT DEN 30t MAI 1733". Zwischen die Balkenköpfe sind abgerundete Füllhölzer gesetzt. Von den sechs Fenstern des Obergeschosses sind drei zu einem Fensterband zusammengefasst (eine vierte Fensteröffnung wurde inzwischen geschlossen), das von geschwungenen Streben mit Kopfhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern flankiert wird. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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