Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges traufständiges Doppelhaus in Fachwerkbauweise auf einem flachen Sockel mit Satteldach und Teilwalm zur Hessenburg hin. Die Gauben mit Walmdächern sind eine spätere Zufügung. Das im Erdgeschoss für die Cafenutzung veränderte Haus zeigt im Obergeschoss symmetrisches Fachwerk mit geschwungenen Streben, Kopfhölzern, Halsriegeln und gegenläufigen Fußstreben an den Eckständern. Die profilierte Schwelle liegt auf abgerundeten Balkenköpfen mit eingefügten Füllhölzern. An einem Riegel neben der Eingangstür befindet sich folgende Inschrift: „A ww H Lotz H. RAU 1862". Beide Gebäudeteile sind aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |