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Das dreigeschossige, giebelständige, mit einem Teilwalmdach ausgestattete Fachwerkwohnhaus, liegt nach dem Abriss der Nachbargebäude auf der Traufseite frei. Sein voluminöser, an der Giebelseite von drei gleichmäßig gereihten Fensterachsen gegliederter Baukörper, der aus zwei Abschnitten (teilweise ausgemauert) besteht, wahrt konstruktives Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit geschosshohen Streben. Aufgrund seiner exponierten Lage an der Ecke zur Scheuergasse ist das Gebäude aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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