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Das giebelständige zweigeschossige Fachwerkwohnhaus liegt zurückgesetzt von der Hintergasse an einer platzartigen Erweiterung an der Ecke zur Mittelgasse unweit der Einmündung der Müllerecke. Über dem flachen Bruchsteinsockel erheben sich zwei stockwerkweise abgezimmerte Fachwerkgeschosse, deren oberes über profilierten Balkenköpfen allseitig überkragt. Das im Erdgeschoss teilweise veränderte Wohnhaus aus dem ausgehenden 17. Jahrhundert verfügt über ein konstruktives Fachwerkgefüge mit steilen, im Obergeschoss sehr schlanken, leicht gebogenen Streben. Einzige Zier des im Obergeschoss vollständig erhaltenen Fachwerks ist die profilierte Gebälkzone. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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