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Das giebelständige, zweigeschossige, mit einem Teilwalmgiebel ausgestattete Fachwerkwohnhaus liegt an der Ecke eines schmalen Verbindungsweges zur Schäfergasse. Es ist im Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, wahrt aber im Obergeschoss das ursprüngliche Fachwerk des späten 17. Jahrhunderts. Bemerkenswert ist die symmetrische Gliederung der Giebelseite mit kräftigen Eckständern, die mit Hilfe von geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzern zu "Mannfiguren" ergänzt sind, und vier als "Feuerböcke" ausgeformte Brüstungsfiguren. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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