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Dreigeschossiges traufständiges Fachwerkwohngebäude auf trapezförmigem Grundriss. Das gänzlich verputzte Gebäude springt im Verhältnis zu den Nachbargebäuden Oberstadt 31 und Hintergasse 63/61 leicht vor. Seine Auskragungen an den beiden Obergeschossen, die Vorwölbung derselben die geringe Geschosshöhe sowie die annähernd symmetrische Fensteranordnung lassen auf ein beträchtliches Alter schließen. Wegen seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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