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Kurz vor der Einmündung der Hüttengasse in die Kirchgasse bzw. in die Braugasse liegt das langgestreckte, traufständige Fachwerkgebäude auf der südlichen Straßenseite. Das Gebäude, das sich über einem flachen Sockel erhebt, zeigt unregelmäßiges dichtes Fachwerk sowohl mit geschosshohen Streben im Obergeschoss auch mit Dreiviertelstreben und Kopfwinkelhölzern. Bemerkenswert ist die stark profilierte Schwelle zum Obergeschoss sowie die Fassadengliederung mittels großformatiger, gereihter Fenster. Sie sind in Achsen übereinander angeordnet und bilden links des Eingangs eine Zweier-, rechts eine Dreiergruppe. In der Achse des Eingangs mit originaler Holzlaibung ist in das Satteldach ein schmales Zwerchhaus eingelassen. Wegen seiner markanten Lage im Straßenbild und als Gegenüber zum Eckgebäude Kirchgasse 1 ist das zweigeschossige Wohnhaus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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