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Das mit einem trapezförmigen Grundriss ausgestattete, auf einem gestuften Sockel errichtete, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus steht an der Einmündung der Hüttengasse. Seine markante Giebelseite zeigt Fachwerk aus zwei Bauphasen mit geschosshohen, teils gekrümmten Streben. Die verputzten Traufseiten wahren, wie an den teilweise stark auskragenden Obergeschossen ersichtlich, intakte Fachwerksubstanz der Erbauungszeit des 17. oder 18. Jahrhunderts. Als straßenbildprägender Überleitungsbau ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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