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Seinen Namen erhielt das traufseitig zur Straße, an der Einmündung des Schnorrnbergs gelegene Fachwerkwohnhaus von dem hoch ummauerten, mit Rosen geschmückten Vorgarten. Es handelt sich um ein zweigeschossiges, von einem Bruchsteinsockel unterfangenes Fachwerkgebäude des 16. Jahrhunderts. Charakteristische Merkmale sind das hohe, auf der linken Seite mit einem Halbwalmgiebel ausgestattete Satteldach, die profilierten, von offenliegenden Balkenköpfen rhythmisierten Quergebälke, die mit Taustäben und V-förmigen Profilen geschmückten Eckständer, das vierteilige Fensterband im Erdgeschoss und das von geschnitzten Bügen gestützte Erkerhäuschen. Letzteres hat eine dreiteilige, von Brüstungsfiguren wie Andreaskreuzen unterfangene Fensterzone sowie eine separate Giebelverdachung und dürfte erst nachträglich im 17. Jahrhundert angebaut worden sein. Wichtige Details sind die zweiteilige, aufwändig gearbeitete Rahmenfüllungstür mit kassettierten Feldern, ornamentierter Schlagleiste mit Volutenkapitellabschluss, Girlanden- und Perlstabmotiven und ornamentierten Gesimsen sowie die Innentreppe mit Balustergeländer. Der außergewöhnliche Bau ist Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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