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Dreigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Die stark auskragenden Obergeschosse zeigen unterschiedlich altes, dichtes Fachwerk. Im Obergeschoss deuten die sich überkreuzenden Streben auf eine Bauzeit wohl noch im 16. Jahrhundert hin. Das zweite Obergeschoss ist einfacher durch geringer dimensionierte Streben mit Kopfwinkelhölzern sowie durch einen Feuerbock gegliedert und wurde vermutlich im 18. aufgestockt. Das Haus stellt zusammen mit den Nachbargebäuden Nr. 1 und 5 einen wichtigen Bezugspunkt innerhalb der intakten Gebäudeabfolge dar. Es wird aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal eingestuft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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