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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das auf hohem Sockel mit äußerem Kellerabgang errichtete Gebäude ist traufseitig erschlossen und zeigt ein weitgehend ungestörtes, regelmäßiges Fachwerkgefüge der Erbauungszeit. Es hat durch die Lage an der Ecke einer gassenartigen Zufahrt eine wichtige stadträumliche Funktion und ist somit aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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