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Dreigeschossiges verputztes Fachwerkwohnhaus mit symmetrischer Fensteranordnung und Teilwalmgiebel. Das giebelständige, rechtsseitig erschlossene Gebäude, das ohne Geschossauskragungen über einem hohen Erdgeschoss errichtet wurde, und wohl im 18. Jahrhundert entstanden ist, liegt gegenüber der Einmündung des Liebfrauenbergs. Als wichtiger Teil des aus mehreren Fachwerkgebäuden bestehenden Straßenensembles ist das an der Ecke einer schmalen Verbindungsgasse zur Hüttengasse stehende Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |