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Langgestrecktes traufständiges Fachwerkwohnhaus. Das siebenachsige, horizontal und vertikal klar und symmetrisch gegliederte Gebäude zeigt konstruktives Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Bemerkenswert sind die durch abgerundete Füllhölzer plastisch hervorgehobenen Quergebälke, die mächtigen Erdgeschossständer mit V-förmigen Profilen und vor allem der in der Gebäudemitte angeordnete, von kleinen Fenstern flankierte barocke Hauseingang. Letzterer hat ein mehrfach profiliertes Gewände mit flachbogig geschweiftem Abschluss und wahrt die originale, zweiteilige Tür mit kassettierten Füllungen. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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