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Schmales traufständiges Fachwerkwohnhaus. Das zweigeschossige Gebäude mit starker Auskragung des Obergeschosses ist vermutlich im frühen 18. Jahrhundert errichtet worden. Im Erdgeschoss ist die Hölzeranordnung auf das konstruktiv Notwendige beschränkt, das Obergeschoss hingegen zeigt neben den gebogenen Streben mit Kopfhölzern an den Eckständern reiche Schmuckformen wie Feuerbockmotive und von Rauten durchkreuzte Andreaskreuze. Es ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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