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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit vierteiligem Fensterband im Obergeschoss. Zusammen mit dem Nachbarhaus Kirchgasse 17 markiert es den Zugang zu einer schmalen Seitengasse, die eine Querverbindung zur Hüttengasse herstellt. Es zeigt über einem gestuften Bruchsteinsockel regelmäßig angeordnetes Fachwerk ohne Zierformen und ein leicht auskragendes Obergeschoss, was die Entstehung des Hauses im 18. Jahrhundert vermuten lässt. Es ist daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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