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Traufseitig zur Straße gelegenes, langgestrecktes Gebäude. Das zweigeschossige, auf einem rechteckigen Grundriss errichtete Gebäude zeigt im Erdgeschoss massives Bruchsteinmauerwerk mit sandsteingefassten kleinformatigen Fenstern. Sein hohes, durch ein durchgehendes Gesims abgetrenntes Obergeschoss, das aus Ziegelmauerwerk besteht, ist vertikal durch Lisenen gegliedert und hat große, mit profilierten Laibungen versehene Flachbogenfenster. Während dieses Obergeschoss eindeutig der Gründerzeit zuzuordnen ist, könnte das Sockelgeschoss älter sein. Als wichtiger Bestandteil des Straßenbildes ist das als Bürgersaal genutzte Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |