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Kleines traufseitig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus vermutlich des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Gebäude ist vollständig verputzt und wird durch sein mittig angeordnetes, ungewöhnlich hohes Zwerchhaus geprägt. Die bauzeitliche Fensteranordnung lässt auf den weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges schließen. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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