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Aufwändig gestaltete, gründerzeitliche Villa mit Kutscherremise. Das auf einem großen Grundstück stehende, zweigeschossige Gebäude, das nach der Wende zum 20. Jahrhundert errichtet wurde, hat einen komplizierten Um- und Aufriss und bezieht seine Wirkung in erster Linie aus dem die Fassade auflösenden Vorbau und den sich durchdringenden Dachflächen. Die Giebelfelder sind durch Zierfachwerk wie Andreaskreuze mit Kreisen, Fächerrosetten und gebogene Riegel geprägt. Bemerkenswert ist der abwechslungsreiche Einsatz der Materialien Naturstein (Sockel), Klinker und Putz sowie die variationsreiche Fenstergestaltung. Einschließlich des in gleichen Materialien errichteten Kutschen- und Stallgebäudes ist der repräsentative Bau aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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