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Das etwas zurückgesetzt an der B 488 gelegene Forsthaus besteht aus einem an den Formen des Heimatstils orientierten Wohnhaus und mehreren Nebengebäuden. Das Wohnhaus ist mit einem verkleideten Sockel und einem hohen Walmdach ausgestattet. Es zeigt giebelseitig im Dachgeschoss Fachwerk mit hervortretenden Balkenköpfen, drei zusammengezogenen Fenstern und Winkelhölzern in den Brüstungsgefachen. Die Traufseite wird durch den über eine Freitreppe zugänglichen, holzverkleideten Eingang geprägt, der sich unter dem herabgezogenen Dach befindet. Das im frühen 20. Jahrhundert errichtete Forsthaus ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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