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Doppelwohnhaus mit zwei straßenseitig dicht beieinander gelegenen Hauseingängen und breiter Giebelfassade. Das verputzte, dreigeschossige Fachwerkgebäude zeigt Geschossüberstände am zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss. Die jeweils sehr niedrigen Erd- und Obergeschosse sind als Ständerbau errichtet, das Obergeschoss wurde nachträglich eingefügt. Dies wird auch durch die unterschiedlichen Bodenniveaus in den Obergeschossen belegt. Bauhistorische Untersuchungen bestätigen auch die sekundäre vertikale Teilung des Gebäudes. Die paarweise und zu Dreierkombinationen angeordneten Fenster sowie die Proportionen des Gebäudes deuten auf ein hohes Baualter. Das Haus ist daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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