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Breit gelagertes, heute dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit asymmetrischem Satteldach. Das vollständig verputzte Gebäude ist traufseitig zur Straße orientiert und wird von einer niedrigen, mittig angeordneten Eingangstür erschlossen. Die geringe Geschosshöhe von Erd- und Obergeschoss deutet auf ein später unterteiltes hohes Wirtschaftsgeschoss in Ständerbauweise hin. Das zweite Obergeschoss kragt an der Traufseite deutlich aus. Die Giebelseite ist von Fensteröffnungen verschiedener Größen und Formate geprägt. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |