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Gesamtanlage Fauerbach vor der Höhe
Wesentlicher Bestandteil der Gesamtanlage Fauerbachs ist der in seinem Grundriß mittelalterliche Ortskern. Im Westen entlang der Mühlgasse sowie im Osten entlang der Rückfront von Höfen der Vordergasse und der Hauptstraße sind noch historische Ortsränder erhalten. Sie dienten als Anhaltspunkte für die Abgrenzung der denkmalgeschützten Zone. Im Süden Fauerbachs ist die Große Hintergasse offenbar Teil einer im 18. Jahrhundert vorgenommenen Ortserweiterung. Eine gleichzeitige vollständige Bebauung blieb aber aus, so daß sich Bauaktivitäten der jüngsten Vergangenheit hier Platz anbot. Von einem historischen Straßenraum kann deshalb nicht die Rede sein. Die Gesamtanlage wurde hier nicht fortgesetzt.
Der Großen Hintergasse noch einmal vorgelagert und über einen kurzen Stichweg angebunden ist die evangelische Kirche, die 1740/41 einen Vorgängerbau an unbekannter Stelle ersetzte. Der sich anschließende Friedhof wird im Westen von der Langenhainer Straße begrenzt. Auf der gegenüberliegenden Seite faßt eine Baumreihe zwei Schulbauten aus der Zeit um 1900 zusammen. Der hier am Ortsrand zu beobachtende Geländeeinschnitt macht die topographische Lage Fauerbachs in einer Senke besonders anschaulich.
Im Norden Fauerbachs ist die Bebauung sowohl auf der äußeren Seite der Bottengasse wie auch entlang der Mehlgasse, bei der es sich wahrscheinlich noch einmal um eine Ortserweiterung des 18. Jahrhunderts handelt, in einem solchen Ausmaß zeitgenössisch überformt, daß sie ihren geschichtlichen Charakter fast vollständig eingebüßt hat. Im fraglichen Bereich wurde deshalb von der Ausweisung einer Gesamtanlage weitgehend abgesehen. Die Gesamtanlage wird hier lediglich abgerundet durch den Hof Hauptstraße 44, der mit seiner Größe und seiner Bauform als besonders charakteristisches Beispiel für das Ortswachstum gegen Ende des 19. Jahrhunderts gelten kann.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |