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Großvolumiges, zweigeschossiges, traufseitig zur Straße ausgerichtetes Fachwerkwohnhaus. Das mit seiner Giebelseite freistehende Gebäude zeigt zur Straße hin symmetrisch gegliedertes Fachwerk mit leichten Geschossüberständen und Streben an den Eckständern, die mit Halsriegeln und gegenläufigen Fußbändern versehen sind. Die Traufseite, die bauzeitlich vermutlich nicht einzusehen war, ist durch geschosshohe Streben geprägt, die insbesondere im rückwärtigen Teil regelmäßig angeordnet sind. Das im 18. Jahrhundert errichtete Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |