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Das ehemalige Gasthaus, ein zweiflügeliger, dreigeschossiger Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts, leitet, wie das schräg gegenüber gelegene Rathaus, das schon zur Unterstadt zählt, zum Kirchplatz über. Wichtige gestalterische Merkmale sind der gequaderte Natursteinsockel, die Abschrägung im Eckbereich, die streng gereihten großformatigen Rechteckfenster und das konstruktive, von dichter Ständerstellung, geschosshohen Streben, teilweise schräg angeordneten Riegeln und umlaufenden Quergebälken gekennzeichnete Fachwerk. Das großvolumige Gebäude, das durch einen Eingang mit nach innen eingezogener Treppe und zweiflügeliger Rahmenfüllungstür erschlossen und von einem flach geneigten Dach abgeschlossen wird, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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