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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts mit dominantem Halbwalmdach. Die drei Geschosse zeigen leichte Auskragungen an Giebel- und Traufseite. Die Giebelseite ist auffällig durch vierteilige, nach oben kleiner werdende Fensterbänder in den beiden Obergeschossen geprägt. Ein Fensterpaar im Dachgeschoss setzt die pyramidale Anordnung fort. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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