Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das an der Ecke Ohlegasse stehende dreigeschossige Fachwerkwohnhaus lässt im vorderen Abschnitt der Traufseite sehr altes, möglicherweise noch auf das 16. Jahrhundert zurückgehendes Fachwerk mit durchgehenden Ständer und annähernd quadratischen Gefachen erkennen. Die zur Straße orientierte Giebelseite entstand laut einer in der Kartusche über der barock geschweiften, profilierten Türrahmung angebrachten Datierung erst 1671. Beide Obergeschosse und der durch einen Krüppelwalm abgeschlossene, aus zwei Zonen bestehende Giebel zeigen einen symmetrischen Aufbau des Fachwerkgefüges. Wichtige Gestaltungselemente sind hier die Quergebälkszonen und die an den Ecken bzw. in der Fassadenmitte angebrachten gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern. Das bauhistorisch bedeutende Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |