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Traufständiger dreiachsiger Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts. Ein symmetrischer Fachwerkaufbau mit geschosshohen Streben und gegenläufig ausgerichteten Kurzstreben im Bereich der Fensterbrüstungen prägen das schmale Gebäude. Einziger Schmuck sind die klassizistischen Gesimsabschlüsse der Fenster im ersten Obergeschoss und die schmiedeeisernen, ornamental gestalteten Fensterbrüstungen im zweiten Obergeschoss. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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