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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Oberstadt 14
  • Oberstadt 16
Flur: 1
Flurstück: 98/2

Die beiden auf einer gemeinsamen Parzelle stehenden Wohnhäuser bilden eine übergreifende, städtebauliche Einheit. Während das vierachsige, dreigeschossige, mit der Traufseite zur Straße orientierte Gebäude Nr. 14, das mit einem Mansarddach ausgestattet ist und einen vollkommen symmetrischen Fachwerkaufbau zeigt, undatiert, aber zweifelsfrei im späten 18. Jahrhundert entstanden ist, hat das giebelständige, mit einem Halbwalm ausgestattete Wohnhaus Nr. 16 eine datierte Inschrift. Sie lautet: „DIESES HAUS HAT AUFRICHTEN LASSEN JOH. HERR KEIDEL U DESEN EHEFRAU – HIERONYMUS WAGNER U DESEN EHEFR VON DEM ZIMERMEISTER J HIERONYMO SPAHR D. 7. MAY 1753". Sein in den oberen Geschossen und im Giebel symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk zeigt steil gestellte Streben mit Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern sowie Quergebälke mit profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern. Die zu vier- bzw. dreiteiligen Bändern zusammengezogenen, schmalen, aber hohen Fenster sind im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss mit profilierten Rahmungshölzern versehen. Bemerkenswert ist auch die zweiteilige Rahmenfüllungstür mit verglastem Oberlicht aus der Zeit um 1920. Die Gebäude sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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