Oberstadt 17-19
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Oberstadt 17
  • Oberstadt 19
Flur: 1
Flurstück: 153/1, 154, 155

Doppelwohnhaus des 17. Jahrhunderts mit rundbogig abschließender Tordurchfahrt, unter einem gemeinsamen Dach zusammengefasst. Hauptmerkmal ist das auf voller Länge stark auskragende Obergeschoss. Es hat eine durchgehende Quergebälkzone, die aus einer profilierten Schwelle und sichtbaren Balkenköpfen gebildet ist, welche mit reich verzierten Volutenkonsolen unterfangen sind. Das Fachwerk des Obergeschosses verfügt über stark gekrümmte Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln, die ein fünfteiliges Fensterband rahmen. Die Torständer und Kopfhölzer des Erdgeschosses sind profiliert, der Türrahmen ist mit Kanneluren, Voluten und Profilierungen versehen. In der linken Haushälfte wurden Erd- und Zwischengeschoss vor kurzem wieder zusammengefasst. Ein vierteiliges Band kleinformatiger Fenster wurde durch festverglaste Elemente ersetzt, der Brüstungsbereich des Zwischengeschosses zugunsten eines hohen Einganges entfernt. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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