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Giebelständiges dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts an der Ecke einer gassenartigen Einfahrt. Mit einem Teillwalmgiebel versehen, zeigt das Gebäude an der freigelegten Vorderseite einen vierachsigen Fassadenaufbau mit großformatigen Fenstern. Das einfache, regelmäßige, aber leicht asymmetrische Fachwerk wird durch dicht gestellte Ständer und Kurzstreben im Bereich der Brüstungsfelder charakterisiert. Es ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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