Oberstadt 21
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lich
  • Oberstadt 21
Flur: 1
Flurstück: 152/1

Traufständiges dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1500. Über dem verputzten Erdgeschoss, das von einem vierteiligen Fensterband geprägt wird, kragen die beiden Obergeschosse vor. Jedes dieser Geschosse wird von neun, in gleichmäßigen Abständen angebrachten Balken unterfangen deren Köpfe ein dominantes Gestaltungsmermal darstellen. Die darüber liegenden Schwellen sind profiliert und mit kreisförmigen Schmuckelementen an den Enden verziert. Während die Binnengliederung des Fachwerks im ersten Obergeschoss, wie an den Abarbeitungen der Ständer und den versetzten Riegelabschnitten ablesbar, sekundär verändert wurde, zeigt die Fachwerkgestaltung im zweiten Obergeschoss noch die ursprüngliche Struktur der Erbauungszeit. Für das späte 15. Jahrhundert typische Hölzeranordnungen sind hier zu beobachten, so die aus verblatteten Kopf- und Fußstreben gebildeten, symmetrisch aufeinander bezogenen Figuren, die viertelkreisförmigen Kurzstreben als Brüstungszier und der in Ständer und Streben eingeblattete Brustriegel. Das bedeutende Haus ist wegen seines hohen Alters und seiner beispielhaften Fachwerkgestaltung aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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