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Das traufständige, dreigeschossige mit einem hohen Satteldach ausgestattete Fachwerkwohnhaus fällt durch sein reiches Zierfachwerk auf. Das möglicherweise noch im 16. Jahrhundert entstandene Gebäude verfügt im ersten Obergeschoss über sechs paarweise angeordnete Fenster, deren Brüstungsfelder mit geschwungenen Andreaskreuzen, im rechten Fassadenteil mit schräg gestellten Kurzstreben verziert sind. Die linken Fensterpaare werden von sich kreuzenden, nahezu geschosshohen Streben flankiert. Auffälligstes Gestaltungselement sind zwei die Streben durchkreuzende, schlangenartig gewundene Hölzer, die sich beidseitig des linken Obergeschosspaares finden. Während im rechten Drittel des zweiten Obergeschosses Hölzer erneuert wurden, zeigt sich ansonsten die bauzeitliche Konstruktion mit teilweise durchlaufendem Riegel und überblatteten Streben. Bemerkenswert ist die Eingangstür des 19. Jahrhunderts mit Oberlicht. Das gestalterisch herausragende Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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