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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts mit breiter, von einem Halbwalm überfangener, vierachsiger Fassade. Wichtige bauliche Details sind die dicht gesetzten Ständer, die geschosshohen Streben an den Eckständern und die mit profilierten Schwellen versehenen Quergebälkszonen. Einschließlich der überbauten Toranlage mit eingeschnittener Pforte, deren Obergeschoss an das erste Obergeschoss des Haupthauses anschließt, ist das Gebäude als wichtiger Teil der Gebäudeabfolge auf der Nordseite der Oberstadt aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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