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Giebelständiges dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit hallenartigem Erdgeschoss auf einem niedrigen Bruchsteinsockel. Das vermutlich im 17. Jahrhundert errichtete Gebäude zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit weit geschwungenen Streben und herzförmigen Kopfwinkelhölzern an den Eckständern der Obergeschosse. Im Erdgeschoss sind die Ständer der Giebelfassade mit tief ansetzenden Kopfwinkelhölzern zum Rähm hin verriegelt. Das straßenseitig durch einen tief gelegenen Eingang erschlossene Gebäude ist als wichtiger Bestandteil der nördlichen Straßenzeile aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |