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Zweigeschossiges, mit einem Halbwalmgiebel ausgestattetes Fachwerkwohnhaus an der Ecke zur Hintergasse. Über dem massiv erneuerten Erdgeschoss zeigen Obergeschoss und Giebelbereich das bauzeitliche Fachwerkgefüge. Bemerkenswert sind die gespreizten, mit Halsriegel und Kopfwinkelhölzern ausgebildeten Strebefiguren an den Eckständern und die zentrale Giebelfigur, die aus zwei symmetrisch einander zugewandten gebogenen Streben gebildet wird. Zusätzliche Bedeutung hat das Haus durch die in der Schwelle angebrachte Inschrift. Sie lautet: "DEN 10. MAI IST DIESER BAVW AUFGERICHT WORTEN ANNO 1609 – SEBASTIAN SELTZER BAVWHER FRIDERICH ZIMER WERCKMEISTER". Das wahrscheinlich noch vor dem Dreißigjährigen Krieg entstandene Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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