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Großvolumiges Fachwerkwohngebäude an der Ecke einer nach Norden gerichteten Sackgasse. Das dreigeschossige, dominante, traufseitig durch einen Anbau verlängerte Gebäude, das mit seiner Giebelseite zur Straße orientiert ist, hat eine breite, von vier gleichmäßig gereihten Fenstern und von einem Halbwalmdach geprägte Fassade. Ein starker Geschossüberstand am Übergang zum ersten Obergeschoss lässt trotz des derzeitigen Verputzes erkennen, dass es sich um einen Fachwerkbau vermutlich des 18. Jahrhunderts handelt. Als wichtiger Bestandteil der nördlichen Straßenzeile ist er aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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