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Schmales, traufseitig zur Straße liegendes Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jahrhunderts mit exponierter, symmetrisch ausgebildeter Giebelseite zur Schäfergasse. Während das Erdgeschoss verputzt ist, liegt das Fachwerk der beiden Obergeschosse frei. Bemerkenswert sind die umlaufenden, profilierten Quergebälkszonen sowie die weit gespreizten Strebefiguren an den Ecken und auf der Traufseite, die ursprünglich durchweg mit Halsriegeln versehen waren. Die bauzeitlichen, kleineren Fensteröffnungen sind in der Giebelfassade noch ablesbar. Das Gebäude ist aufgrund seiner straßenbildprägenden Wirkung aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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