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Dreigeschossiges traufständiges Fachwerkwohnhaus. Das 1765 errichtete Gebäude, in dessen Untergeschoss sekundär ein Laden eingebaut wurde, zeigt in den Obergeschossen klar und symmetrisch gegliedertes Fachwerk der Erbauungszeit. Außer den über die volle Länge durchgezogenen Quergebälkzonen, deren Schwellen profiliert sind, prägen vor allem die in der Gebäudemitte angebrachten Fachwerkfiguren den Gesamtaufbau. Sie bestehen aus geschosshohen Streben mit Gegenstreben im Erdgeschoss bzw. einer "Mannfigur" mit Halsriegel und Gegenstreben im Obergeschoss und dienen als Bezugsachse für die rechts und links angeordneten vierteiligen Fensterbänder sowie die Strebefiguren an den Eckständern. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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