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Das dreigeschossige Doppelwohnhaus ist in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden. Hauptcharakteristika sind die profilierten Quergebälkzonen, die „Mannfiguren" in der Fassadenmitte und die Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern. Die Fenster sind zu dreiteiligen Bändern bzw. paarweise zusammengezogen. Das Erdgeschoss zeigt eine dreiteilige Gestaltung mit linksseitigem Ladeneinbau, mittiger Durchfahrt und rechts einem baugleich zu den Obergeschossen gestalteten Wandabschnitt. Das klar und weitgehend symmetrisch gegliederte Haus ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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