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Voluminöses dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das straßenseitig mit einem breiten Halbwalmgiebel ausgestattete, verputzte Gebäude, das vermutlich im 18. Jahrhundert errichtet wurde, zeigt an seiner breiten Fassade eine fünfachsige Fenstergliederung und übernimmt eine wichtige städtebauliche Funktion im Straßenbild. Da die Unebenheiten des Putzes darauf hindeuten, dass das Fachwerk weitgehend erhalten ist, wird es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |